Liebe Angehörige,

mit dem 1.7. tritt die neue Änderung der Landesverordnung in Kraft. Demnach ergeben sich weitere Lockerungen für Sie als Besucher und für die Bewohner unserer Pflegeeinrichtungen.

In Kürze:

  • Die Bewohner können 2 Besuche täglich empfangen ohne zeitliches Limit und ohne Anmeldung (außer im Infektionsfall).
  • Über die Besuche ist ein Register zur Nachverfolgung der Kontakte zu führen.
  • Anmeldung nur bei Bewohnern im Doppelzimmer, um die zweite Person zu schützen.
  • Nicht infizierte Bewohner können unter Einhaltung der Reglungen der 10. Corona Verordnung die Einrichtung nach belieben verlassen.
  • Bei Neuaufnahme oder Abwesenheit länger als 24 Stunden (außer beim Krankenhausaufenthalt): Test bei Rückkehr / Aufnahme am Tag O und Tag 7. In diesem Fall ist keine Quarantäne mehr nötig, aber Mund-Nasenschutz für 7 Tage außerhalb des Zimmers (gleiches gilt für Neuaufnahmen).
  • Sofern eine Infektion in der Einrichtung vorliegt, können die Behörden Anderes verfügen.

Da die Einrichtungen einer kontinuierlichen Risikobewertung verpflichtet sind, können im Bedarfsfall Sonderreglungen oder Einschränkungen notwendig sein.
Wir freuen uns über den weiteren Schritt zu Normalität und bitte Sie aber nach wie vor zur verantwortungsvollen Vorsicht.
Über die konkrete Umsetzung in den einzelnen Einrichtungen informieren Sie Sich bitte bei den Einrichtungsleitungen.

Wir wünschen Ihnen schöne Sommerwochen,
Ihr Team der WBG